Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP

25.11.2021

Internationale Autovermieter unterstützen ambitionierte Agenda für die Mobilitätswende

Berlin, den 25. November 2021 – Der Verband der internationalen Autovermieter (VIA) begrüßt die verkehrspolitischen Maßnahmen des Koalitionsvertrags und betont, dass die Branche weiter ihren entscheidenden Beitrag zur Mobilitätswende leisten wird. Der Koalitionsvertrag gibt wichtige Signale für die Förderung von geteilten, umweltfreundlichen und vernetzten Mobilitätsangeboten. In dieser Legislaturperiode gilt es nun, insbesondere die Shared Mobility als Leitbild zu fördern, damit sie sich flächendeckend als Zukunftsmodell der Mobilität durchsetzen kann. Darüber hinaus bieten die Flotten der Autovermieter eine große Chance, das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel zu erreichen, Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen.

Einheitlichen Rechtsrahmen für alle Shared-Mobility-Dienstleister schaffen

Die Autovermietung ist die Urform des Carsharings und somit Shared-Mobility-Dienstleistung der ersten Stunde. Seit jeher basiert das Geschäftsmodell auf dem Prinzip der wechselnden Nutzung geteilter Fahrzeuge für eine große Bandbreite an Kundenbedürfnissen. Dadurch bieten die Autovermieter immer die richtigen Fahrzeuge am richtigen Ort zur richtigen Zeit an und erfüllen die alltäglichen Mobilitätsbedürfnisse unterschiedlichster Kundengruppen, ob in der Stadt oder auf dem Land. Vor diesem Hintergrund wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Unterstützung für innovative Mobilitätslösungen optimistisch aufgenommen. Konkrete Vorhaben müssen die Koalitionäre nun definieren. Damit alle Anbieter von Shared-Mobility-Dienstleistungen ihr volles Potenzial zum Gelingen der Mobilitätswende entfalten können, setzt sich der VIA für eine bundeseinheitliche Definition von „Shared Mobility“ ein. Diese muss auch die Autovermieter umfassen. Ziel sollte ein „Gesetz zur Förderung geteilter Mobilität“ sein, dass alle u. a. durch steuerliche Anreize oder Bevorrechtigungen im öffentlichen Straßenraum fördert.

Elektrifizierung von Flotten gezielt fördern

Die neue Bundesregierung wird ihr Ziel von 15 Millionen vollelektrischen Pkw bis 2030 nur erreichen, wenn Flottenbetreiber ihr volles Potenzial für die Elektrifizierung des deutschen Fuhrparks entfalten können. Jegliche Förderungen zur Marktdurchdringung der Elektromobilität sollten die Elektrifizierung von Flottenbetreibern und die damit einhergehenden CO2-Einsparungen weiter in den Fokus rücken. Wenn Flotten mit hoher Fahrleistung zuerst elektrifiziert werden, hat dies aufgrund der höheren Auslastung und durchschnittlichen Fahrleistung einen überproportional positiven Umwelteffekt im Vergleich zu einem neuen E-Fahrzeug im Privatbesitz. Mit unterstützenden politischen Maßnahmen können die Autovermieter die Anzahl der Elektrofahrzeuge merklich skalieren und dabei helfen, einen Gebrauchtwagenmarkt aufzubauen. Der angekündigte, massive Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur sowie der Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Schnelllade-Hubs ist dafür das entscheidende Kriterium.

Treuhänder-Modell muss diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten garantieren

Um die gesamte Innovationskraft von neuen, datenbasierten Geschäftsmodellen im Mobilitätssektor zu entfalten, ist ein diskriminierungsfreier und sicherer Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten erforderlich. Das im Koalitionsvertrag avisierte Treuhänder-Modell muss dies vollumfänglich gewährleisten. Der VIA vertritt die Position, dass den Fahrzeugeigentümern und -besitzern direkter Echtzeit-Zugang zu den vom Fahrzeug erzeugten Daten eingeräumt werden muss.

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